**Verleumdung** bezeichnet die üble Nachrede oder das bewusst unwahre Behaupten von Tatsachen, die jemanden herabsetzen oder verächtlich machen sollen.
Synonyme zu „Verleumdung“
Gegenteile & Gegenstücke
Was bedeutet „Verleumdung“?
Verleumdung ist das bewusst unwahre Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die geeignet sind, jemanden verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Sie stellt einen Straftatbestand im deutschen Strafrecht (§ 187 StGB) dar und unterscheidet sich von der üblen Nachrede durch den Vorsatz der Unwahrheit. Der Begriff wird sowohl juristisch als auch im Alltag für böswillige, rufschädigende Äußerungen verwendet.
Wortart: Substantiv (feminin)
Anderes Wort für: Üble Nachrede, insbesondere wenn die Falschheit der Aussage bekannt ist.
„Verleumdung“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
Tipp: Wählen Sie die Zeile, deren Buchstabenanzahl zu den Kästchen im Rätsel passt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede?
Bei der Verleumdung muss der Täter wissen oder sicher annehmen, dass die behauptete Tatsache unwahr ist. Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) genügt, dass die Äußerung nicht erweislich wahr ist. Verleumdung ist also die schwerere Form.
Kann man Verleumdung anzeigen?
Ja, Verleumdung ist ein Antragsdelikt (§ 187 StGB). Die verleumdete Person kann Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat gestellt werden. Eine Verurteilung kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Welche Synonyme für Verleumdung werden im Kreuzworträtsel häufig gesucht?
Im Kreuzworträtsel sind besonders kurze Begriffe wie „Rufmord“ (8 Buchstaben), „Diffamie“ (7 Buchstaben) oder „Lästerung“ (6 Buchstaben) beliebt. Aber auch „Üble Nachrede“ mit 11 Buchstaben und „Verunglimpfung“ mit 12 Buchstaben kommen häufig vor. Die konkrete Länge richtet sich nach den Kästchen im Rätsel.