
Besetzung der Staatsanwaltschaft – Ermittlungen gegen Letzte Generation
Besetzung der Staatsanwaltschaft: Was ist passiert?
Die Staatsanwaltschaft Berlin führt seit Jahren Ermittlungen gegen Aktivisten der Letzten Generation. Dabei geht es um Straßenblockaden, Farbaktionen und Vorwürfe wie Nötigung und Sachbeschädigung. Die juristischen und politischen Konsequenzen der Proteste haben sich 2024 deutlich verschärft.
Im Zentrum der Ermittlungen standen erneut Durchsuchungen und strafrechtliche Verfolgung. Aktivisten werfen der Justiz überzogene Härte vor; die Behörden verweisen auf die Straftatbestände. Ein Überblick über die Hintergründe.
Ermittlungen und Durchsuchungen in Berlin
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Jahr 2024 mehrere Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation eingeleitet. Ein besonders umstrittener Fall betrifft eine 24-jährige Aktivistin, die am 6. August 2024 den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten schriftlich kontaktiert haben soll. In dem Schreiben forderte sie die rechtskräftige Vollstreckung einer Verurteilung vom 25. Juli 2024.
Die Verurteilung vom 25. Juli 2024 erging wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung an der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Berufung gegen das aus ihrer Sicht milde Urteil eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung ein. Eine Durchsuchung am Wohnort der Aktivistin in Berlin-Westend führte zur Beschlagnahmung eines Mobiltelefons.
Überblick über die Ermittlungslage
| Vorwurf | Ermittlungsstand |
|---|---|
| Versuchte Nötigung (§ 240 StGB) | Verfahren gegen 24-jährige Aktivistin eingeleitet |
| Gemeinschädliche Sachbeschädigung | Verurteilung vom 25. Juli 2024, Geldstrafe verhängt |
| Kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) | Ermittlungen mit Tatzeitraum bis 2023 |
| Körperverletzung im Amt | Ermittlungen eingestellt, keine Gewalt nachweisbar |
Neben den Berliner Ermittlungen wurde im Jahr 2024 erstmals bundesweit Anklage in Potsdam gegen fünf ehemalige Mitglieder der Letzten Generation erhoben. Der Vorwurf lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Proteste und Polizeieinsätze
Die Aktivisten der Letzten Generation führen seit Jahren sogenannte „Ungehorsame Versammlungen” durch. Dabei blockieren sie Straßen, kleben sich an Asphalt und verüben Farbaktionen an öffentlichen Gebäuden. Die Protestform wurde bewusst als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts gewählt.
Im Frühjahr 2024 kündigte die Gruppe einen „Widerstandsfrühling” an. Für den Herbst 2024 planten Aktivisten Massenproteste in Berlin mit zwischen 80.000 und 800.000 angekündigten Teilnehmern. Experten schätzten diese Zahlen als unrealistisch ein.
Seit 2023 passt die Gruppe ihre Taktik an. Während frühere Aktionen stärker auf Sabotage setzten, setzen Aktivisten nun verstärkt auf Versammlungen und Transparente. Die Mobilisierung erfolgt vor allem über soziale Medien und Plakate in der Hauptstadt.
Bei Einsätzen zur Auflösung von Blockaden – etwa auf der Straße des 17. Juni – kam es wiederholt zu Konflikten zwischen Aktivisten und Polizei. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. April 2023 erging zugunsten eines Aktivisten.
Gerichtsurteil zu Polizeimaßnahmen
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass ein Schmerzgriff gegen den Aktivisten Lars Ritter unverhältnismäßig war. Das Gericht stellte fest, dass ein Wegtragen möglich gewesen wäre. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Az. VG 1 K 281/23).
Eine Studie des Protest-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass Aktivisten der Letzten Generation im Vergleich zu anderen Gruppen wie Fridays for Future einem härteren Umgang durch die Polizei ausgesetzt sind.
Chronologie der Ereignisse 2024
Die folgende Übersicht listet wichtige Ereignisse im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Aktivisten der Letzten Generation in Berlin und weiteren Städten.
- 10. Januar 2024: Ungehorsame Versammlung in Lübeck in ähnlicher Form, ohne Sachschäden
- 8. März 2024: Protestaktion in Wuppertal, keine strafrechtlichen Konsequenzen
- 11. März 2024: Pressekonferenz mit Forderungen und Ankündigung des „Widerstandsfrühling”
- 16. März 2024: Straßenblockaden in Berlin und anderen Städten
- 13. April 2024: Erneute Blockaden in Berlin mit etwa 1.500 Teilnehmern bundesweit
- 25. Juli 2024: Verurteilung wegen Sachbeschädigung an der Weltzeituhr
- 6. August 2024: mutmaßliches Nötigungsschreiben an Gerichtspräsidenten
- Herbst 2024: angekündigte Massenproteste in Berlin
Bereits 2023 kam es zu einer Massenbesetzung der Straße des 17. Juni mit etwa 600 Teilnehmern verschiedener Gruppen. Die Blockade dauerte acht Stunden an.
Gesicherte Erkenntnisse und offene Fragen
Die Quellenlage zu den Ermittlungen ist teilweise lückenhaft. Einige Sachverhalte lassen sich mit hoher Sicherheit belegen, während andere Aspekte unklar bleiben.
| Gesicherte Informationen | Unklare Sachverhalte |
|---|---|
| Durchsuchung am 6. August 2024 in Berlin-Westend | Genauer Wortlaut des Nötigungsschreibens |
| Verurteilung vom 25. Juli 2024, Geldstrafe verhängt | Ausgang des Berufungsverfahrens der Staatsanwaltschaft |
| Ermittlungen wegen krimineller Vereinigung (§ 129 StGB) | Zeitpunkt möglicher Anklageerhebung in Berlin |
| Urteil des VG Berlin zu unverhältnismäßigem Schmerzgriff | Entwicklung nach August 2024 |
Zur Frage, ob die von der Letzten Generation angekündigten Massenproteste im Herbst 2024 tatsächlich stattfanden, liegen keine verifizierten Informationen vor.
Forderungen und rechtliche Einordnung
Die Forderungen der Letzten Generation richten sich auf weitreichende Klimaschutzmaßnahmen. Aktivisten übergaben der Bundeswahlleiterin einen Antrag auf ein Referendum mit 8.000 Unterschriften. Darüber hinaus fordern sie Gespräche mit Politikern zur „Umsteuerung” der Klimapolitik. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Aktivisten der Letzten Generation, mehr dazu können Sie hier erfahren Mehr lesen uber editorial tidsbild.se.
Juristisch bewegen sich die Aktivisten in einem Spannungsfeld zwischen Demonstrationsrecht und Strafrecht. Die Staatsanwaltschaft Berlin verfolgt regelmäßig Vorwürfe der Nötigung, Sachbeschädigung und – inzwischen – der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Quellen und Behördenaussagen
Die zentralen Quellen für die Ermittlungen gegen Aktivisten der Letzten Generation stammen von der Polizei Berlin und dem Bundeskriminalamt. Das BKA-Lagebild zur Letzten Generation bietet einen Überblick über bundesweite Aktivitäten und strafrechtliche Bewertungen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin leitet Ermittlungen gegen LG-Aktivisten, darunter ein Verfahren wegen versuchter Nötigung eines Gerichtspräsidenten.
— Polizei Berlin, Pressemitteilung 2024
Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte in einem Fall, dass polizeiliche Schmerzgriffe bei Demonstrationen einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen. Dieses Urteil hat Signalcharakter für künftige Einsätze.
Fazit und Einordnung
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Aktivisten der Letzten Generation zeigen die zunehmende Spannung zwischen Klimaprotest und Strafverfolgung. Während die Justiz Straftatbestände konsequent verfolgt, kritisieren Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen unverhältnismäßige Maßnahmen.
Die bevorstehenden Gerichtsverfahren – insbesondere die Anklage wegen krimineller Vereinigung in Potsdam – könnten richtungsweisend für die rechtliche Bewertung von Klimaprotesten in Deutschland werden. Für weitere aktuelle Entwicklungen lohnt sich ein Blick auf die politische Lage in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Was wirft die Staatsanwaltschaft Berlin der Letzten Generation vor?
Die Vorwürfe umfassen versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und mögliche Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB.
Wann fand die Durchsuchung in Berlin-Westend statt?
Die Durchsuchung erfolgte am 6. August 2024 nach einem mutmaßlichen Nötigungsschreiben an einen Gerichtspräsidenten.
Was war der Anlass für die Verurteilung vom 25. Juli 2024?
Die Verurteilung erging wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung an der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz.
Gibt es ein Urteil zu den Polizeieinsätzen bei Blockaden?
Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte am 20. April 2023, dass ein Schmerzgriff unverhältnismäßig war.
Was ist der aktuelle Stand der Ermittlungen wegen krimineller Vereinigung?
Das BKA führt Ermittlungen mit Tatzeitraum bis 2023. In Potsdam wurde Anklage gegen fünf Ex-Mitglieder erhoben.
Welche Konsequenzen drohen Aktivisten?
Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Durchsuchungen bis zu Ermittlungsverfahren wegen schwerwiegender Straftatbestände.